Frage 1011 von 471 · Waffensachkundeprüfung
Erläutern Sie den Begriff „Waffe“ im Sinne des WaffG!
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Richtige Antworten zu Frage 1011
- A: Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände.
- B: Tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.
- C: Tragbare Gegenstände, die ohne dafür bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen und die im Waffengesetz genannt sind.
Weitere Fragen: Begriffe des Waffenrechts
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