Frage 1030 von 575 · Waffensachkundeprüfung
Welche Arten von Munition unterscheidet das Waffengesetz?
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.
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Antwortvorschlag zu Frage 1030
- Patronenmunition (Hülsen mit Treibladungen, die ein Geschoss enthalten und Geschosse mit Eigenantrieb)
- Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladungen, die kein Geschoss enthalten)
- Pyrotechnische Munition (Munition, in der explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische enthalten sind, die einen Licht-, Schall-, Rauch- oder ähnlichen Effekt erzeugen)
- Hülsenlose Munition (Treibladungen mit und ohne Geschosse)
Weitere Fragen: Begriffe des Waffenrechts
- 1031Welche Munitionsarten sind vom Waffengesetz erfasst?
- 1032Zur Munition im Sinne des Waffengesetzes zählen:
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- 1034Welcher der hier genannten Gegenstände ist keine Munition im Sinne des Waffengesetzes?
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