Frage 1068 von 471 · Waffensachkundeprüfung

Für die Anerkennung eines Bedürfnisses zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen (grüne Waffenbesitzkarte) ist bei Sportschützen die Vorlage einer Bescheinigung des anerkannten Schießsportverbandes erforderlich, dem der Antragsteller durch seine Vereinsmitgliedschaft angehört. Die Bescheinigung muss ausweisen, dass ...

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Richtige Antworten zu Frage 1068

  • A: er seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt.
  • C: die Waffe für eine Disziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
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