Frage 1086 von 471 · Waffensachkundeprüfung

Was sind „Anscheinswaffen“ im Sinne des Waffengesetzes?

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Richtige Antworten zu Frage 1086

  • A: Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1 WaffG) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden.
  • B: Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen der o.g. Schusswaffen
  • C: unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen der o.g. Schusswaffen
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