Frage 2042 von 471 · Waffensachkundeprüfung
Berechtigt die grüne Waffenbesitzkarte zum Munitionserwerb?
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Richtige Antwort zu Frage 2042
- B: Nur, soweit für die eingetragenen Waffen die Erlaubnis zum Munitionserwerb in der WBK vermerkt ist.
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