Frage 2056 von 575 · Waffensachkundeprüfung

Sie wollen eine Waffe mit einem anderen Berechtigten dauerhaft tauschen, was müssen Sie berücksichtigen?

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Richtige Antwort zu Frage 2056

  • A: Ein Waffentausch ist gesetzlich nicht vorgesehen, jeder muss für die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt sein und den Erwerb, sowie das Überlassen der anderen Waffe seiner zuständigen Behörde fristgerecht melden.
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