Frage 2068 von 471 · Waffensachkundeprüfung

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Hieb- und Stoßwaffen, feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm und Einhandmesser ausnahmsweise in der Öffentlichkeit geführt werden?

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Richtige Antworten zu Frage 2068

  • B: Beim Transport in einem verschlossenen Behältnis.
  • C: Sofern ein berechtigtes Interesse am Führen vorliegt (z. B. im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck).
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