Frage 2125 von 471 · Waffensachkundeprüfung

Unter welchen Voraussetzungen darf ein Jugendlicher nach Vollendung des 15. Lebensjahres und noch nicht vollendetem 16. Lebensjahr auf dem Schießstand eines Vereins schießen?

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Richtige Antworten zu Frage 2125

  • A: Mit schriftlichem Einverständnis der Sorgeberechtigten bei Druckluftwaffen bis zu 7,5 Joule Bewegungsenergie.
  • C: Mit schriftlichem Einverständnis der Sorgeberechtigten und unter Aufsicht einer hierfür geeigneten Person beim Schießen mit einem Kleinkalibergewehr (.22lr) mit maximal 200 Joule Mündungsenergie.
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