Frage 2146 von 471 · Waffensachkundeprüfung
Dürfen Sorgeberechtigte minderjährige Schützen beim Schießbetrieb beaufsichtigen?
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Richtige Antwort zu Frage 2146
- A: Ja, wenn sie zur Standaufsicht berechtigt sind, dürfen sie ihre Kinder beaufsichtigen.
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