Frage 2150 von 575 · Waffensachkundeprüfung
Wer darf die Schießaufsicht ausüben?
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Antwortvorschlag zu Frage 2150
Der Aufsichtsberechtigte muss volljährig, zuverlässig, persönlich geeignet und sachkundig sowie zur Aufsicht bestellt sein.
Weitere Fragen: Rechte und Pflichten
- 2151Darf eine Aufsicht selbst am Schießen teilnehmen?
- 2152Welche Anforderungen werden an die verantwortliche Aufsichtsperson gestellt?
- 2153Was zählt zu den Aufgaben der verantwortlichen Aufsichtsperson?
- 2154Nennen sie mindestens vier Pflichten der verantwortlichen Aufsichtsperson beim Schießen!
- 2001Was muss der Erwerbsberechtigte nach dem Kauf einer Schusswaffe von einer Privatperson/Händler veranlassen?
- 2002Was muss ein Sportschütze nach dem dauerhaften Erwerb einer Waffe von einem anderen Sportschützen veranlassen?