Frage 3001 von 471 · Waffensachkundeprüfung

Bei welchen Dekorationswaffen ist kein Zulassungszeichen (Ortszeichen des Beschussamtes in der Raute) erforderlich?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 3001

  • B: Bei allen Schusswaffen, die vor dem 01.04.2003 nach dem damals geltenden Waffenrecht unbrauchbar gemacht wurden.
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