Frage 3010 von 471 · Waffensachkundeprüfung

Welche Waffenteile unterliegen, bei Einfuhr in den Geltungsbereich des Waffengesetzes, der Kennzeichnungspflicht des § 24 Abs. 1 des Waffengesetzes?

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Richtige Antwort zu Frage 3010

  • B: Alle wesentlichen Waffenteile müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gekennzeichnet sein.
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