Frage 4004 von 471 · Waffensachkundeprüfung

Darf die Erlaubnisbehörde gegen den Willen des Erlaubnisinhabers dessen Wohnräume betreten, um die ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung zu überprüfen?

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Richtige Antwort zu Frage 4004

  • B: Ja, sofern eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
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