Frage 5012 von 471 · Waffensachkundeprüfung

Darf in einer Notwehrsituation immer von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden?

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Richtige Antworten zu Frage 5012

  • A: Nur wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht, um den Angriff abzuwehren.
  • B: Der Schusswaffengebrauch ist stets als allerletzter Ausweg aus einer bedrohlichen Situation zu betrachten.
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