Frage 5012 von 471 · Waffensachkundeprüfung
Darf in einer Notwehrsituation immer von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden?
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Richtige Antworten zu Frage 5012
- A: Nur wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht, um den Angriff abzuwehren.
- B: Der Schusswaffengebrauch ist stets als allerletzter Ausweg aus einer bedrohlichen Situation zu betrachten.
Weitere Fragen: Notwehr und Notstand
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