Frage 5021 von 575 · Waffensachkundeprüfung
Erklären Sie den Begriff „Notwehrexzess“ und seine strafrechtliche Bedeutung!
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.
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Antwortvorschlag zu Frage 5021
Beim Notwehrexzess wird das zulässige Maß der Abwehr überschritten. Das Handeln wird nur dann entschuldigt, wenn in Furcht, Verwirrung oder Schrecken über die Grenzen der Notwehr hinausgegangen worden ist.
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