Frage 7021 von 471 · Waffensachkundeprüfung

Dürfen Sie zur Scheibenbeobachtung eine geladene Schusswaffe ablegen?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 7021

  • C: Nein, nur die entladene und geöffnete Waffe darf abgelegt werden.
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