Frage 8030 von 471 · Waffensachkundeprüfung

Was haben Sie nach dem Erwerb einer erlaubnispflichtigen Signalpistole zu tun?

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Richtige Antworten zu Frage 8030

  • A: Innerhalb von 2 Wochen nach dem Erwerb habe ich der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich oder in elektronischer Form anzuzeigen.
  • B: Waffenbesitzkarte der zuständigen Behörde zur Eintragung des Erwerbs mit entsprechenden Erwerbsnachweisen (Kaufvertrag, Überlassungsvertrag etc.) vorlegen.
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