Frage 8063 von 471 · Waffensachkundeprüfung
Welche pyrotechnischen Seenotsignale unterliegen dem Sprengstoff-gesetz?
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Richtige Antwort zu Frage 8063
- A: Alle pyrotechnischen Seenotsignale, die nicht aus einer Signalpistole abgefeuert werden, wie Signalraketen, Handsignalraketen mit Fallschirm, Handfackeln und Rauchsignale.
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