Frage 5021 von 575 · Waffensachkundeprüfung

Erklären Sie den Begriff „Notwehrexzess“ und seine strafrechtliche Bedeutung!

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Antwortvorschlag zu Frage 5021

Beim Notwehrexzess wird das zulässige Maß der Abwehr überschritten. Das Handeln wird nur dann entschuldigt, wenn in Furcht, Verwirrung oder Schrecken über die Grenzen der Notwehr hinausgegangen worden ist.
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