Frage 1055 von 471 · Waffensachkundeprüfung
Eine Schusswaffe ist „zugriffsbereit“ im Sinne des Waffengesetzes, ...
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Richtige Antwort zu Frage 1055
- A: wenn sie unmittelbar, also mit wenigen schnellen Handgriffen, in Anschlag gebracht werden kann.
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