Frage 1059 von 471 · Waffensachkundeprüfung
Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?
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Richtige Antworten zu Frage 1059
- A: Wenn die Waffe geladen und gespannt ist.
- B: Wenn die Waffe geladen, aber entspannt und gesichert ist.
- C: Wenn ein gefülltes Magazin eingeführt ist.
Weitere Fragen: Begriffe des Waffenrechts
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