Frage 1082 von 575 · Waffensachkundeprüfung
Das Fortbestehen des Bedürfnisses wird nach erstmaliger Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis von der Behörde geprüft. Welche Frist hat der Gesetzgeber hier vorgesehen?
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Antwortvorschlag zu Frage 1082
Mindestens alle fünf Jahre
Weitere Fragen: Begriffe des Waffenrechts
- 1083Das Fortbestehen des Bedürfnisses wird drei Jahre nach der erstmaligen Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis von der Behörde geprüft. Ist dies die einzige Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses?
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- 1085Welche weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Jugendliche unter 16 Jahren mit WBK-pflichtigen Einzellader-Flinten bis zu dem Kaliber 12 schießen dürfen?
- 1086Was sind „Anscheinswaffen“ im Sinne des Waffengesetzes?
- 1087Welcher der genannten Gegenstände ist eine Anscheinswaffe im Sinne des Waffengesetzes?
- 1088Welcher der genannten Gegenstände ist eine Anscheinswaffe im Sinne des Waffengesetzes?