Frage 2013 von 575 · Waffensachkundeprüfung

Was ist nach Verlust einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe oder einer Waffenbesitzkarte zu veranlassen?

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Richtige Antwort zu Frage 2013

  • A: Der Verlust ist unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen.
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