Frage 2013 von 575 · Waffensachkundeprüfung
Was ist nach Verlust einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe oder einer Waffenbesitzkarte zu veranlassen?
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Richtige Antwort zu Frage 2013
- A: Der Verlust ist unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen.
Weitere Fragen: Rechte und Pflichten
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