Frage 2014 von 471 · Waffensachkundeprüfung

Sind Sie bezüglich Ihrer Schusswaffen der zuständigen Behörde gegenüber in begründeten Fällen auskunftspflichtig?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 2014

  • B: Ja
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