Frage 2081 von 471 · Waffensachkundeprüfung

Ist der Umgang mit sogenannten Pfeilabschussgeräten im Sinne des Waffengesetzes erlaubnispflichtig und der Eintrag in eine Waffenbesitzkarte erforderlich?

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Richtige Antwort zu Frage 2081

  • A: Ja, da Pfeilabschussgeräte nicht in der Anlage 2 Unterabschnitt 2 -erlaubnisfreie Arten des Umgangs- genannt sind.
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