Frage 2090 von 471 · Waffensachkundeprüfung
Erlaubnisfreies Führen im Sinne des Waffengesetzes liegt vor, wenn man als WBK-Inhaber die Waffe...
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Richtige Antworten zu Frage 2090
- B: im verschlossenen Kofferraum des PKW, ungeladen und verpackt zum Schießstand fährt.
- C: im verschlossenen Waffenkoffer zum Büchsenmacher transportiert.
Weitere Fragen: Rechte und Pflichten
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