Frage 2099 von 471 · Waffensachkundeprüfung

Kann man eine im Ausland erworbene erlaubnispflichtige Schusswaffe in die Bundesrepublik einführen/verbringen?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 2099

  • C: Ja, mit Verbringungserlaubnissen der zuständigen Behörden.
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