Frage 2102 von 471 · Waffensachkundeprüfung

Was muss ein Waffenbesitzer veranlassen, wenn er seine erlaubnispflichtige Schusswaffe in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union verkaufen möchte?

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Richtige Antwort zu Frage 2102

  • C: Er bittet den Käufer um Übersendung einer Erlaubnis des Empfängerlandes zur Einfuhr der Waffe. Anschließend beantragt der Verkäufer bei seiner zuständigen Behörde eine Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen der Waffe ins Ausland. Erst nach Erlaubniserteilung darf die Waffe verbracht werden. (Die Behörde meldet die Erteilung der Ausfuhrerlaubnis dem Bundesverwaltungsamt, EU-Meldedienst)
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