Frage 2103 von 575 · Waffensachkundeprüfung

Darf man als Inhaber einer Waffenbesitzkarte eine im Ausland erworbene Schusswaffe in die Bundesrepublik Deutschland einführen?

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Richtige Antwort zu Frage 2103

  • C: Nein, man benötigt vor der Einfuhr zunächst eine Verbringungserlaubnis seiner zuständigen Waffenbehörde und dann eine Verbringungserlaubnis des ausländischen Staates.
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