Frage 2084 von 575 · Waffensachkundeprüfung
Welche Dokumente muss ein Sportschütze mitführen, der a) seine eigene erlaubnispflichtige Waffe zum Schießstand führt (nicht zugriffs- bzw. schussbereit) b) die erlaubnispflichtige Waffe eines anderen zum Schießstand führt (nicht zugriffs- bzw. schussbereit)?
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Antwortvorschlag zu Frage 2084
a) Personalausweis oder Reisepass und WBK
b) Personalausweis oder Reisepass, die eigene WBK und eine Bescheinigung des Überlassens mit Datum der Überlassung.
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