Frage 2093 von 575 · Waffensachkundeprüfung
Dürfen Teilnehmer an öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere an Volksfesten und öffentlichen Vergnügungen, Waffen mit sich führen?
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Antwortvorschlag zu Frage 2093
Nein, es sei denn, die zuständige Behörde hat allgemein oder für den Einzelfall eine Ausnahme zugelassen.
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