Frage 2111 von 471 · Waffensachkundeprüfung
Dürfen Sie als Sportschütze mit einer Schusswaffe, die der Beschusspflicht unterliegt, auf dem Schießstand „Probeschüsse“ abgeben, wenn kein Beschussstempel angebracht ist?
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Richtige Antwort zu Frage 2111
- B: Nein, das ist niemals gestattet.
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