Frage 2132 von 471 · Waffensachkundeprüfung
Darf man zu Silvester mit einem Revolver im Kaliber .38 Spezial ohne behördliche Erlaubnis Platzpatronen (Kartuschenmunition) verschießen?
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Richtige Antwort zu Frage 2132
- A: Nein
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