Frage 5003 von 471 · Waffensachkundeprüfung
Notwehr ist...
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Richtige Antwort zu Frage 5003
- B: jede Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Weitere Fragen: Notwehr und Notstand
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- 5009Schusswaffengebrauch als Notwehr kann als letztes Mittel zulässig sein,