Frage 5009 von 471 · Waffensachkundeprüfung

Schusswaffengebrauch als Notwehr kann als letztes Mittel zulässig sein,

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 5009

  • B: wenn der Angriff mit einem Messer erfolgt.
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