Frage 5009 von 471 · Waffensachkundeprüfung
Schusswaffengebrauch als Notwehr kann als letztes Mittel zulässig sein,
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Richtige Antwort zu Frage 5009
- B: wenn der Angriff mit einem Messer erfolgt.
Weitere Fragen: Notwehr und Notstand
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