Frage 5010 von 471 · Waffensachkundeprüfung
Ist ein Schusswaffengebrauch in Notwehr zulässig, wenn der Angegriffene dem Angriff ausweichen kann?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 5010
- B: Ist der Einsatz eines milderen Mittels zur Abwehr des Angriffs möglich, ist der Schusswaffengebrauch nicht zulässig.
Weitere Fragen: Notwehr und Notstand
- 5011Soll im Notwehrfall vor dem Gebrauch der Schusswaffe gewarnt werden?
- 5012Darf in einer Notwehrsituation immer von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden?
- 5013Sollte im Notwehrfall der Angreifer vor dem Gebrauch der Schusswaffe gewarnt werden?
- 5015Dürfen Sie in jeder Notwehrsituation von der Schusswaffe Gebrauch machen?
- 5016Wie lange besteht eine Notwehrsituation fort?
- 5017Wie lange besteht eine Notwehrsituation fort?