Frage 1057 von 104 · Waffensachkundeprüfung

Wann ist eine Waffe „zugriffsbereit“ (im Sinne des WaffG)?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.

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Antwortvorschlag zu Frage 1057

Wenn sie unmittelbar, also mit wenigen schnellen Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann.
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