Frage 1061 von 104 · Waffensachkundeprüfung
Was bedeutet „schießen“ im Sinne des Waffengesetzes?
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 1061
Im Sinne des WaffG schießt jemand, der mit einer Schusswaffe ein Geschoss durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt.
Weitere Fragen: Begriffe des Waffenrechts
- 1065In welchem zeitlichen Mindestabstand werden die Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung geprüft?
- 1066Welche Voraussetzungen müssen Sie als Antragsteller für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte erfüllen?
- 1070Welche Eintragungen sieht die grüne Waffenbesitzkarte zum Erwerb einer Schusswaffe vor?
- 1071Wie lange gilt grundsätzlich eine Waffenbesitzkarte?
- 1072Kann eine Waffenbesitzkarte auch nachträglich mit Auflagen versehen werden?
- 1077Was ist Voraussetzung für den Erwerb von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnisfrei ist?