Frage 1082 von 104 · Waffensachkundeprüfung
Das Fortbestehen des Bedürfnisses wird nach erstmaliger Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis von der Behörde geprüft. Welche Frist hat der Gesetzgeber hier vorgesehen?
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 1082
Mindestens alle fünf Jahre
Weitere Fragen: Begriffe des Waffenrechts
- 1083Das Fortbestehen des Bedürfnisses wird drei Jahre nach der erstmaligen Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis von der Behörde geprüft. Ist dies die einzige Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses?
- 1084Welche weiteren Voraussetzungen müssen Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und unter 18 Jahren sind, erfüllen, damit sie mit WBK-pflichtigen Waffen für Randfeuerpatronen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22l.r.) und einer maximalen Mündungsenergie von 200 Joule schießen dürfen?
- 1085Welche weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Jugendliche unter 16 Jahren mit WBK-pflichtigen Einzellader-Flinten bis zu dem Kaliber 12 schießen dürfen?
- 1001Was regelt das Waffengesetz?
- 1003Wie werden Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes definiert?
- 1009Welches sind die wesentlichen Teile einer halbautomatischen Pistole im waffenrechtlichen Sinne?