Frage 1082 von 104 · Waffensachkundeprüfung

Das Fortbestehen des Bedürfnisses wird nach erstmaliger Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis von der Behörde geprüft. Welche Frist hat der Gesetzgeber hier vorgesehen?

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Antwortvorschlag zu Frage 1082

Mindestens alle fünf Jahre
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