Frage 1083 von 104 · Waffensachkundeprüfung
Das Fortbestehen des Bedürfnisses wird drei Jahre nach der erstmaligen Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis von der Behörde geprüft. Ist dies die einzige Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses?
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Antwortvorschlag zu Frage 1083
Nein, das Fortbestehen des Bedürfnisses kann von der zuständigen Behörde auch nach diesem Zeitraum geprüft werden.
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