Frage 2150 von 104 · Waffensachkundeprüfung

Wer darf die Schießaufsicht ausüben?

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Antwortvorschlag zu Frage 2150

Der Aufsichtsberechtigte muss volljährig, zuverlässig, persönlich geeignet und sachkundig sowie zur Aufsicht bestellt sein.
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