Frage 2151 von 104 · Waffensachkundeprüfung

Darf eine Aufsicht selbst am Schießen teilnehmen?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.

Antwortvorschlag anzeigen

Antwortvorschlag zu Frage 2151

Nein
Weiter zu Frage ›