Frage 5020 von 575 · Waffensachkundeprüfung
Was bedeutet Notwehrüberschreitung?
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Antwortvorschlag zu Frage 5020
Notwehrüberschreitung oder Notwehrexzess liegt vor, wenn der Verteidiger das erforderliche Maß der Abwehr überschreitet.
Weitere Fragen: Notwehr und Notstand
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