Frage 1048 von 471 · Waffensachkundeprüfung
Durch wen und wie wird die waffenrechtliche Zuverlässigkeit einer Person festgestellt?
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Richtige Antworten zu Frage 1048
- A: Die Zuverlässigkeit wird von der zuständigen Behörde geprüft.
- B: Es werden Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, Stellungnahmen der örtlichen Polizeidienststelle, der Bundespolizei und des Zollkriminalamtseingeholt. Zudem werden Auskünfte bei den zuständigen Verfassungsschutzämtern eingeholt.
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