Frage 1053 von 575 · Waffensachkundeprüfung
Was versteht man unter dem „Verbringen“ im Sinne des WaffG?
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Richtige Antwort zu Frage 1053
- A: Waffen oder Munition verbringt, wer diese über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des WaffG zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lässt oder selbst transportiert.
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