Frage 2009 von 575 · Waffensachkundeprüfung

Beim Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe von einer Privatperson durch den Erwerbsberechtigten ist ...

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Richtige Antwort zu Frage 2009

  • C: der Erwerb der Waffe innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen und die WBK zur Eintragung vorzulegen.
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