Frage 2052 von 471 · Waffensachkundeprüfung
Darf man einem anderen Waffenbesitzkarteninhaber eine Waffe leihen?
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Richtige Antwort zu Frage 2052
- A: Ja, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck, aber nur vorübergehend, höchstens für einen Monat.
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