Frage 2053 von 575 · Waffensachkundeprüfung

Unter welchen Voraussetzungen darf Ihnen ein Waffenhändler eine erlaubnispflichtige Schusswaffe zum Ausprobieren ohne vorherige Erlaubnis der zuständigen Behörde überlassen?

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Richtige Antwort zu Frage 2053

  • C: Das ist nur erlaubt, wenn man bereits eine WBK besitzt und der Erwerb vorübergehend ist (höchstens einen Monat).
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