Frage 2088 von 104 · Waffensachkundeprüfung
Sie wollen den defekten Lauf ihrer Pistole zum Waffenhändler bringen. Wie nehmen sie ihn waffenrechtlich einwandfrei mit?
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Antwortvorschlag zu Frage 2088
Bei einem Lauf handelt es sich um ein wesentliches Teil einer Waffe. Diese stehen den Schusswaffen gleich. Der Lauf ist deshalb nicht zugriffsbereit zu transportieren.
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