Frage 2088 von 104 · Waffensachkundeprüfung

Sie wollen den defekten Lauf ihrer Pistole zum Waffenhändler bringen. Wie nehmen sie ihn waffenrechtlich einwandfrei mit?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.

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Antwortvorschlag zu Frage 2088

Bei einem Lauf handelt es sich um ein wesentliches Teil einer Waffe. Diese stehen den Schusswaffen gleich. Der Lauf ist deshalb nicht zugriffsbereit zu transportieren.
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