Frage 2093 von 104 · Waffensachkundeprüfung

Dürfen Teilnehmer an öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere an Volksfesten und öffentlichen Vergnügungen, Waffen mit sich führen?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.

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Antwortvorschlag zu Frage 2093

Nein, es sei denn, die zuständige Behörde hat allgemein oder für den Einzelfall eine Ausnahme zugelassen.
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